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Finanzordnung

Finanzordnung

Fürstenwalder Angler Verein 1919 e. V.

Der gemeinnützige Verein finanziert sich durch:

  • Beitragsrücklauf, Aufnahmegebühren seiner Mitglieder und Einnahmen aus
    Heimvermietungen an Vereinsmitglieder und Fremde
  • Zuwendungen und Fördermittel des Landesverbandes
  • Sponsoring von Freunden und Förderern des Vereins

Aufgaben der verantwortlichen Vorstandsmitglieder

Schatzmeister

Dem Schatzmeister obliegt die Buchführung des Vereins sowie die rechtzeitige Ausarbeitung des Jahresabschlusses.
Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Der Jahresabschluss ist bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres für die Revision bereitzustellen.
Der Schatzmeister ist verantwortlich für das Finanzgeschehen im Verein, also für alle finanziellen Ein- und Ausgänge.
Für die Zahlungsvorgänge ist ein Kassenbuch zu führen.
Der Schatzmeister ist verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Kassierungen entsprechend der Gebührenordnung des Vereins.
Die Beitragshöhe wird jedes Jahr neu festgelegt und richtet sich nach den Abgaben an den KAV, den LAVB und nach dem Finanzbedarf des Vereins.

Der Verantwortliche für Grundmittel (Grundmittelwart) erfasst jährlich einmal die Grundmittel in schriftlicher Form und hat dem Schatzmeister zuzuarbeiten (körperliche Inventur).
Hierzu gehören auch Neuanschaffungen und Aussonderungen.
Die Grundmittel sind vom Schatzmeister buchmäßig auf dem aktuellen Stand zu halten.

Der Schatzmeister ist verpflichtet, dem Vereinsvorsitzenden oder einem durch diesen beauftragtes Vorstandsmitglied sowie den Revisoren jederzeit Einsicht in die geführten Unterlagen zu gestatten und Auskunft zu erteilen.


Unterschriftsberechtigte des Vereins:

Der Vorsitzende:             Nico Wilke                         ______________________

Der Stellvertreter:           David Zacharias                 ______________________

Der Schatzmeister:         Gerhard Elgner                  ______________________


Gebührenordnunq

Der Verein ist eine selbstfinanzierende Einheit.
Er bezieht seine Mittel aus den Beitragsrückläufen, Mieteinnahmen, aus Fördermitteln des Verbandes, der Öffentlichen Hand und durch Zuwendungen von Sponsoren.

Arbeiten zum Erhalt der vorhandenen Grundmittel

Jedes nicht davon befreite Mitglied des Vereins leistet 3 Arbeitsstunden (am See, an und um unser Anglerheim oder an vom Vorstand festgelegten Objekten).

Über die geleisteten Arbeiten sind Listen zu führen. Der Vorstand bietet hierzu im Jahr vier Arbeitseinsätze zu je 3 Stunden an.

Für nicht geleistete Stunden entrichtet das Mitglied nach Ablauf des Geschäftsjahrs (z. B in der Mitgliederversammlung im Januar des darauf folgenden Jahres oder bei allen sich dafür bietenden Gelegenheiten für das zurückliegende Kalenderjahr als

Vollzahler                                                                                                           50,00 €,

Jugendlicher/Auszubildender                                                                            15,00 €.

Diese Einnahmen sind für die Erhaltung der Grundmittel einzusetzen.

Sonstige Gebühren und Beiträge

Die Aufnahmegebühr bei Wiederaufnahme für Vollzahler,
die sich seinerzeit bereits am Erwerb des Grundstücks und
Heims finanziell beteiligt haben, beträgt für Vollzahler                                      15,00 €,

Der normale Aufnahmebeitrag für Vollzahler beträgt                                         50,00 €
für Jugendliche / Auszubildende                                                                           7,50 €

Verzugsgebühr für nicht zu den festgelegten Terminen entrichtete
Mitgliedsbeiträge                                                                                                   5,00 €

Für die Raum- und Schranknutzung im Objekt werden für die Liegeplatz-
nutzer monatlich 1,- €, also für das Jahr erhoben.                                             12,00 €.

Bei privater Heimnutzung durch Vereinsmitglieder einschließlich der
Nutzung eines Angelkahns werden von Montag bis Donnerstag pro Tag           15,00 €

von Freitag bis Sonntag täglich                                                                            18,00 €

für eine volle Woche                                                                                             72,00 €

fällig.

Für Nichtvereinsmitglieder werden für die Heimnutzung einschließlich der Nutzung eines Angelkahns analog die doppelten Gebühren erhoben,

also entsprechend von Montag bis Donnerstag täglich                                        30,00 €

Freitag bis Sonntag je Tag                                                                                    36,00 €

Die Nutzungsgebühr für eine volle Woche einschließlich Angelkahn
beträgt für Nichtvereinsmitglieder                                                                   180,00 €

Die Liegeplatzgebühren für unsere Angelkähne werden von der Stadt Fürstenwalde festgelegt, betragen z. Z. 40,00 € pro Liegeplatz und Jahr und werden in voller Höhe abgeführt.

Vereinsmitglieder ohne einen eigenen Angelkahn können diesen für                    6,00 €
pro Tag mieten. Nichtmitglieder zahlen                                                                 12,00 €

Aufwendungen zur Traditions- und Mitgliederpflege

Geburtstage von langjährigen Mitgliedern:
(60, 65, 70, 75, 80, 85, 90. und älter)                                                                     10,00 €

Todesfälle                                                                                                              15,00 €

Jubiläen Vereinsmitgliedschaft               25 Jahre                Ehrennadel in Silber
                                                               
50 Jahre                Ehrennadel in Gold

(Ehrennadel in Gold in Abhängigkeit von den Aktivitäten für den Verein, muss beantragt werden und bedarf der Bestätigung durch den LAVB.)

Hochzeit und Silberhochzeit, goldene Hochzeit                                                  30,00 €

jährliche Auszeichnungen Hegeangeln            1. Platz                                        25,00 €
                                                                          2. Platz                                        20,00 €
                                                                          
3. Platz                                        15,00 €

Teilnahme an übergeordneten Sportveranstaltungen        gesamt                      60,00 €
(einschl. Vorbereitungs- und Fahrtkosten).

Fürdie Arbeit mit den Jugendlichen und Kindern stellt der
Vorstand jährlich                                                                                                100,00 €
zur Verfügung.

Für die Verwendung der Mittel aus den Beitragsrückläufen für Veranstaltungen sind von Fall zu Fall gesonderte Festlegungen zur Finanzierung durch den Vorstand zu treffen.
Für die Einhaltung der Festlegungen ist der Schatzmeister verantwortlich.

Revision

Entsprechend unserer Satzung wird von der Revisionskommission nach den vorgesehenen Prüfrichtlinien der Mitgliederversammlung der Prüfbericht vorgelegt.

Prüfrichtlinien der Revisionskommission

Von der Revisionskommission ist die finanzwirtschaftliche Tätigkeit des Vereins zu prüfen.
Dabei ist zu sichern, dass mindestens 2 Mitglieder der Kommission die Prüfung vornehmen.
Über das Ergebnis der Prüfung ist der Mitgliedervollversammlung und dem Vorsitzenden des Vereins ein schriftlicher Bericht vorzulegen.

Themen der Prüfung sind:

  • Alle Einnahmen des Vereins laut Gebührenordnung (Vorgabe des Verbandes)
  • Alle Ausgaben des Vereins
  • Einhaltung des Finanzplanes des Vereins
  • Durchsetzung der vorliegenden Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung
  • Materielle Bestände

Dabei sind folgende Grundsätze und Schwerpunkte zu beachten:

  • Ordnungsmäßigkeit aller Belege
  • Ordnungsgemäße Kassierung der Beiträge einschließlich der Angelberechtigungen
  • Einsatz der finanziellen Mittel laut Finanzplan und Satzung, zum Vorteil des Vereins
  • Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses
  • Zu- und Abgänge von Grundmitteln sowie anderer materieller Bestände

Die Finanzordnung tritt mit Beschlussfassung des Vorstandes vom 13. Januar 2020 in Kraft.

Gleichzeitig treten alle vorherigen Finanzordnungen außer Kraft

Fürstenwalde/Spree, den 13.01.2020